Jugendschutz
Jugendschutz bei der Anmeldung
BLUE MOVIE nimmt das Thema Jugendschutz besonders ernst. So haben nur Personen, die älter als 18 Jahre sind die Möglichkeit, BLUE MOVIE Kunde zu werden.
Der „BLUE MOVIE PIN“ wird dem Kunden vom Fachhändler übergeben oder per Einschreiben eigenhändig zugeschickt. D. h. nur die Person, die BLUE MOVIE bestellt hat, kann den „BLUE MOVIE PIN“ in Empfang nehmen.Jugendschutz beim Freischalten von Abrufen
Ganz gleich, ob Sie telefonisch oder online Ihre Abrufe freischalten möchten: Sie benötigen neben der Smartcard- oder Kundennummer immer Ihren „BLUE MOVIE PIN“. Diesen händigt Ihnen Ihr Fachhändler aus oder er wird Ihnen per Express-Ident-Verfahren zugeschickt. In jedem Fall findet vor Aushändigung des "BLUE MOVIE PIN" eine Überprüfung der Volljährigkeit statt. Beachten Sie bitte, dass Sie Ihren „BLUE MOVIE PIN“ für alle weiteren Abrufe benötigen und dass dieser Personen unter 18 Jahren nicht zugänglich gemacht werden darf. Aus Sicherheitsgründen wird der „BLUE MOVIE PIN“ bei dreimaliger Falscheingabe unwiderruflich gesperrt. Er kann dann nicht mehr entsperrt werden, sondern muss neu angefordert werden.Jugendschutz beim Ansehen von BLUE MOVIE oder BLUE MOVIE EXTRA
Zusätzlich wird der BLUE MOVIE Telemediendienst durch einen Jugendschutz-PIN-Code vor widerrechtlicher Nutzung geschützt. Ihren Jugendschutz-PIN-Code erhalten Sie gemeinsam mit Ihrer Smartcard.